Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat davor gewarnt, die energiepolitischen Ziele von Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck gegen die berechtigten Interessen von Bürgern und direkt Betroffenen durchzudrücken. „Die Bundesregierung darf die konkreten Lebensumstände und den Einfluss auf das Wohnumfeld der betroffenen Bürger nicht einfach beiseite wischen“, sagte der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Gottweiss. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt nannte die klimapolitischen Pläne Habecks „ein volkswirtschaftliches Großexperiment, das zur Deindustrialisierung führt und erhebliche Nachteile insbesondere für Familien und den Mittelstand im Osten bedeutet. „Der Kampf gegen den Klimawandel darf nicht auf dem Rücken der Menschen geführt werden. Deshalb brauchen wir eine Thüringer Energiekostenbremse, mit der sich die Landesregierung verpflichtet, vor einer Zustimmung zu Gesetzen im Bundesrat, die Einfluss auf die Höhe der Energiekosten haben, die Zustimmung des Landtags einzuholen“, forderte Voigt.

Gottweiss erklärte, mit seinen Plänen verkenne Minister Habeck, dass die Klagen und Proteste der Anwohner nicht aus der Luft gegriffen seien. „Die Probleme mit zu geringen Mindestabständen, Lärm, Schattenwurf, Infraschall, Artenschutz, Brandschutz und nachhaltigen Veränderungen der umgebenden Landschaft werden sich nicht einfach in Wohlgefallen auflösen, nur weil das Ministerium jetzt von einem grünen Minister geführt wird“, sagte Gottweiss. Konkret plant Habeck ein nationales Ausbauziel von 2 Prozent der Landesfläche und die Abschaffung der Mindestabstandsregelungen für Windräder.

Schutzgüter, die dem Bau von Windrädern oder anderen Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien entgegenstehen, sollen künftig gegenüber dem „öffentlichen Interesse“ als nachrangig eingestuft werden, um das Genehmigungsverfahren zu erleichtern. „Die Akzeptanz für Anlagen dieser Dimension vor der Haustür wird sich so nicht gewinnen lassen. Und auch die langen Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen sind in ihrem Umfang berechtigt, weil die Anlagen über viele Jahre das Leben und das Wohnumfeld der Anwohner nachhaltig prägen und die Selbstbestimmung der Menschen nicht ignoriert werden darf.“ Gottweiss nannte es „bedenklich, wenn individuelle Regelungen auf Landesebene durch zentralstaatliches Durchregieren einfach weggewischt werden sollen“.