Thomas Gottweiss

Wind-an-Land-Gesetz tritt heute in Kraft

Heute ist das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten. Es ist ein einzigartiger Lobbyerfolg der Windkraftindustrie. Mit dem Gesetzespaket ist ein dramatischer Systemwechsel in der Windkraftplanung verbunden.

Eine effektive Steuerung ist im Grunde nicht mehr möglich. Denn die Ausschlusswirkung von Vorranggebieten wird aufgegeben. Es droht ein Wildwuchs von Windrädern. Der Bund erzwingt die Ausweisung von überbordenden Flächenzielen.

So muss Thüringen 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie ausweisen, obwohl 0,8 % der Landesfläche ausreichen, um die Klimaziele Thüringens zu erreichen und den Thüringer Strombedarf aus eigener Kraft zu decken.

Für die Regionalen Planungsgemeinschaften bedeutet das, dass fast alle Flächen auf denen grundsätzlich Windenergie möglich wäre, ausgewiesen werden müssen. Eine Steuerung mit regionalen Kriterien wie Natur- und Artenschutz, dem Schutz des Landschaftsbildes oder Abständen zwischen den Windparks, wird zukünftig kaum mehr möglich sein.

Durch den Wegfall der Ausschlusswirkung ist es den Gemeinden außerdem jetzt auch möglich, eigene Flächen für Windparks in kommunalen Flächennutzungsplänen auszuweisen. Bisher durfte es keine Abweichungen zum Regionalplan geben, um Windenergieanlagen auf geeigneten Flächen zu konzentrieren. Diese Steuerung auf Konzentrationszonen gehört nun der Vergangenheit an.

Da die Vorranggebiete der Regionalpläne und der kommunalen Flächennutzungspläne nunmehr eine reine Positivplanung ohne Ausschlusswirkung darstellen, dürfen darüber hinaus auch Windräder außerhalb dieser geplanten Flächen gebaut werden. Hier ist die Windkraft dann zwar nicht mehr privilegiert, kann aber in einer Einzelfallprüfung genehmigt werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind.

Bei dieser Abwägung kommt dann der neue § 2 EEG ins Spiel, nach dem die Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse sind. Damit sind diese als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen einzubringen. Das wird dazu führen, dass neben den überbordenden Flächen der Regionalplanung (2,2 %) und den Flächen der kommunalen Bauleitplanung auch zahlreiche weitere Windkraftprojekte realisiert werden.

Das gilt übrigens auch für den Wald. Da grundsätzliche kaum noch eine Steuerung möglich ist, wird auch auf Waldflächen eine Steuerung auf Kalamitätsflächen nicht möglich sein. Damit ist klar, dass in erheblichen Umfang gesunder Wald der Windenergie zum Opfer fallen wird. Insgesamt ist mit dem Wegfall der Steuerung ein Wildwuchs der Windkraft vorprogrammiert.